Es geht weiter...
...mit dem Unverständlichem in unserem Lande.
Doch von vorne...
Im März bekam ich eine Weiterbildung genehmigt, die ich auch gerne besuchte. Bereits vor Ende der Maßnahme fand ich aufgrund eigener Initiative eine Arbeit. Zum 1.9.08 konnte ich also eine Arbeit antreten.
Meine Weiterbildung machte ich weiter in dem ich im November zur Prüfung ging und diese mit 1 bestand.
Da meine Arbeitsstelle am 1.9.08 anfing hatte ich im Spetember kein Geld und bekam so weiterhin Hartz4.
Das Problem fing nun damit an, dass ich mein erstes Gehalt 4 Tage zu früh bekam, nämlich schon am 26.09.08.
Für mich schien das erst mal kein Problem zu sein, da ich ja auch die ALG-Auszahlung zum nicht immer am 1. eines Monats bekomme sondern Tage vorher.
Aber der Staat sieht wohl das Zuflussprinzip nur dann heran, wenn er sich dadurch Geld sparen kann. In meinem Fall fast 400€.
Doch wie und WARUM soll ich diese zurück zahlen?
Mir ist es noch nicht schlüssig.
Am Donnerstag kam nun mein Anhörungsschreiben auf das ich mit einer Mail Guten-Tag-Frau-W (doc, 25 KB) antwortete und nun gespannt auf ein Ergebnis warte...
Ansonsten bekommen bald mehr Medien und Vertreter der Bürger, genannt Politiker, von mir zu lesen...
Bleibt dran, ich tu es jedenfalls. Wir müssen uns wehren gegen Ungerechtigkeiten und Unverständliches was ALG 1 und 2 betrifft!!!
Doch von vorne...
Im März bekam ich eine Weiterbildung genehmigt, die ich auch gerne besuchte. Bereits vor Ende der Maßnahme fand ich aufgrund eigener Initiative eine Arbeit. Zum 1.9.08 konnte ich also eine Arbeit antreten.
Meine Weiterbildung machte ich weiter in dem ich im November zur Prüfung ging und diese mit 1 bestand.
Da meine Arbeitsstelle am 1.9.08 anfing hatte ich im Spetember kein Geld und bekam so weiterhin Hartz4.
Das Problem fing nun damit an, dass ich mein erstes Gehalt 4 Tage zu früh bekam, nämlich schon am 26.09.08.
Für mich schien das erst mal kein Problem zu sein, da ich ja auch die ALG-Auszahlung zum nicht immer am 1. eines Monats bekomme sondern Tage vorher.
Aber der Staat sieht wohl das Zuflussprinzip nur dann heran, wenn er sich dadurch Geld sparen kann. In meinem Fall fast 400€.
Doch wie und WARUM soll ich diese zurück zahlen?
Mir ist es noch nicht schlüssig.
Am Donnerstag kam nun mein Anhörungsschreiben auf das ich mit einer Mail Guten-Tag-Frau-W (doc, 25 KB) antwortete und nun gespannt auf ein Ergebnis warte...
Ansonsten bekommen bald mehr Medien und Vertreter der Bürger, genannt Politiker, von mir zu lesen...
Bleibt dran, ich tu es jedenfalls. Wir müssen uns wehren gegen Ungerechtigkeiten und Unverständliches was ALG 1 und 2 betrifft!!!
Magister2005 - So, 23. Nov, 21:59